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AGB's Photobooth-Landshut

§1. Geltungsbereich


1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Firma UZ-Fotografie, nachstehend Photobooth-Landshut genannt, Inh. Uwe Zeisbrich, Winzerstrasse 1, 84079 Bruckberg
1.2 Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.


§2. Mietgegenstand


2.1 Photobooth-Landshut vermietet Fotoboxen in verschiedenen Konfigurationen, die durch den Mieter individuell ausgewählt werden.

2.2 Für jegliches optionales Zubehör, welches der Mieter zubucht gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§3. Vertragsschluss und Umfang der Lieferung


3.1 Durch Absenden einer Buchungsanfrage erhält der Mieter ein Angebot mit einer Angebotsnummer vom Vermieter über die Verfügbarkeit der verschiedenen zur Verfügung stehenden Systeme. Der Mieter entscheidet sich für ein Miet-System und das optional erhältliche Leih-Zubehör bzw. Kaufzubehör. Durch Bestätigung des Angebotes durch den Mieter kommt der Vertrag durch Übersendung einer Auftragsbestätigung inklusive Mietvertrag durch den Vermieter zustande.

3.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in schriftlicher Form auf sie Bezug genommen wird.
3.3 Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.

 

§4. Zahlungsvereinbarungen


4.1 Ist der Mieter Privatkunde werden die Preise zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Preisliste berechnet, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.2 Der Mieter verpflichtet sich den fälligen Betrag, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bis spätestens 10 Tage vor Mietdatum in Vorkasse auf das ihm bekannt gegebene Konto des Vermieters zu überweisen.

4.3 Der Vermieter behält sich eine anteilige Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der vertragsgemäßen Lieferung die Lohnkosten, Materialpreise oder Versandkosten ändern. Der Mieter wird bei Preisanpassungen schriftlich vom Vermieter informiert.
4.4 Ist der Mieter Unternehmer, sind Zahlungen binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Ist der Mieter Verbraucher, sind Zahlungen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
4.5 Schecks werden nicht angenommen.
4.6 Unsere Preise sind in Euro zu verstehen. Die Verleihkosten beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Alle Preise sind ohne Gewähr.

 

§5. Lieferung und Gefahrübergang

 

5.1 Die Lieferung erfolgt durch den Vermieter oder eine berechtigte Person an die vereinbarte Location.
5.2 Vom Vermieter mitgeteilte Lieferzeiten sind unverbindlich. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Fixliefertermin im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart sind. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Streik, Stau), die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, ist dieser berechtigt, in angemessener Zeit nach Wegfall des Ereignisses zu leisten. In diesem Fall ist der Mieter unverzüglich zu unterrichten. 
5.3 Die Versicherung gegen Schäden jedweder Art obliegt dem Mieter ab dem Zeitpunkt der Ausgelieferten Ware. Der Vermieter versichert die Ware auf dem Transport gegen Transportschäden.

 

§6. Vertragliche Rücktrittsrechte / Widerrufsrecht


6.1 Der Mieter kann seine Buchung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (zB. Brief) widerrufen. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung.

Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches jedoch zur Ausübung der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf. Im Fall eines Rücktritts des Mieters werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:

bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 20% des Nettomietpreises zzgl. MwSt.,

bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Mietbeginn: 40% des Nettomietpreises zzgl. MwSt.,
bei Rücktritt 1 Woche vor Mietbeginn: 90 % des Nettomietpreises zzgl. MwSt.
6.2 Bei nach Vertragsschluss dem Vermieter bekannt gewordener Vermögensverschlechterung oder bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Für diesen Fall steht dem Vermieter ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche ein pauschalisierter Schadenersatz für entgangenen Gewinn i.H.v. 20 % des Nettomietpreises der bestellten, aber nicht bezahlten Ware zu. Dem Mieter wird der Nachweis eines geringeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

 

§7. Vertragspflichten und Haftung


7.1 Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung durch den Vermieter geprüft und in einwandfreiem funktionstüchtigen Zustand ausgeliefert. Rein Optische, nicht technische Mängel der Mietgegenstände sind davon unberührt.

7.2 Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden und fehlende Objekte sofort an photobooth-landshut zu melden.

7.3 Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3.1 Der Mieter hat die Ware sorgsam zu behandeln. Er hat dabei die technischen Vorschriften und Betriebsanweisungen zu befolgen. Die Ware ist vom Mieter im gleichen Zustand wieder zurückzugeben.
6.3.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Mitteilung über den Schaden zu machen. Es ist ein Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten, soweit bekannt, sowie der Schadenshergang zu beschreiben.
7.3.3 Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Bei Schäden oder Verlust haftet er insbesondere 
- für erforderliche Reparaturkosten, bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Zeitwert der Ware und für erforderliche Gutachterkosten,
- für den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.
7.3.4 Der Vermieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während Hin- und Rücktransport an der Ware entstehen.

 

§8. Online Galerien

 

Die Online Galerien stehen dem Kunden für eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen zur Verfügung. Anschließend behält sich Photobooth-Landshut vor, die Galerie offline zu schalten oder zu löschen. Photobooth-Landshut übernimmt keine Gewährleistung für den Datenschutz in den Galerien.

Für die Betreibung der Galerien nutzen wir einen Dienst der Picdrop GmbH. Für die Nutzung der Seiten gelten eigenständige AGBs und Datenschutzbestimmungen, welche Sie hier finden: https://www.picdrop.de/web/gtc

 

§9. Datenspeicherung und Nutzungsrechte


9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Daten über den Mieter, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S.d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden.
9.2 Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.

 

§10. Unvollständige Leistungserbringung


Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens Photobooth-Landshut beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den vereinbarten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

 

§11. Haftungsausschluss


Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Mieter über.
Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Fotoboxnutzung stehen. Der Mieter ist selbst für die Sicherung vor Ort gedruckter Fotos (Prints) während und nach der Veranstaltung verantwortlich. Für einen technisch bedingten Datenverlust digitaler Bilddaten kann Photobooth-Landshut nicht haftbar gemacht werden.

 

§12. Schriftformklausel, Schlussbestimmungen


12.1 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.2 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollissionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen. 
12.3 Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Zahlung, ist Bruckberg.
12.4 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Landshut vereinbart.
12.5 Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

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